Testamentsvollstreckungen

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Bei Testamentsvollstreckungen fallen die Eigentumsrechte und die Verfügungsbefugnisse auseinander. Die Erben sind die Eigentümer und der Testamentsvollstrecker der Verfügungsberechtigte.
Testamentsvollstreckungen dürfen längstens für 30 Jahre angeordnet werden und sind in folgenden Konstellationen angezeigt:

Erbengemeinschaften
Minderjährige Kinder
Komplizierte rechtliche Nachlass-Auseinandersetzungen
Streitende Erben
Behinderte Erben bzw. Vermächtnisnehmer